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Datenschutzerklärung / Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Kunden resp. dessen gewählten Transporteur und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Die Mietdauer beträgt mindesten einen Tag. Bei Lieferung durch Zuki Party, beginnt die Mietdauer ab Übergabe am vereinbarten Lieferort.

 

Die Mietdauer darf nicht ohne Einverständnis des Vermieters verlängert werden. Verspätet retournierte Geräte werden mit Faktor 0,5 pro Zusatztag verrechnet.

 

Der Mieter bestätigt durch die Unterzeichnung des Mietvertrages (bzw. Lieferscheins), dass er die Geräte vor Montage selbst geprüft hat. Andernfalls anerkennt er die Funktionsprüfung durch einen Mitarbeiter von Zuki Party Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden.

 

Wo nicht anders vereinbart, muss die Mietsache, während den allgemeinen Lageröffnungszeiten abgeholt und zurückgegeben werden.

 

Der Abholmieter ist dafür verantwortlich, ein geeignetes Transportmittel zu organisieren. Geräte werden nur in den zugehörigen Transportkisten (Cases) ausgeliefert. Allfällige Zusatzaufwände wegen Nichtbeachtung werden verrechnet.

 

Mieten für Abholanlagen sind grundsätzlich beim Abholen des Mietgegenstandes bar zu bezahlen. Zuki Party behält sich das Recht vor, eine zum Mietbetrag im Verhältnis stehende Kaution zu erheben. Diese Kaution wird bei der Rückgabe des Materials zurückbezahlt, unter Abzug allfälliger Defekte oder einer allfälligen Umtriebs-Entschädigung.

 

Verzichtet der Mieter auf eine Teilnahme bei der Bestandesaufnahme und technische Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von Zuki Party erstellte Bestandsaufnahme.

 

Die Mietsache wird in betriebsbereitem und sauberem Zustand ausgeliefert. Sie muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Verschmutzte und beschädigte Geräte werden zu Lasten des Mieters (Stundenansatz CHF 95.–) gereinigt und wieder instand gestellt oder zum Wiederbeschaffungspreis ersetzt.

 

Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.

 

Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Schäden oder Störungen an Geräten muss spätestens bei der Rückgabe Meldung an Zuki Party erfolgen.

 

Für Ausfälle durch Defekte, während dem Gebrauch der Mietsache kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Der Vermieter ist jedoch besorgt, innert nützlicher Frist Ersatz ab Auslieferungslager bereit zu halten.

 

Bei Beschädigung und Verlust der Mietsache ist der Mieter vollumfänglich haftbar. Dies beinhaltet auch absichtliche Veränderungen (z.B. subjektive Verbesserungen) am Originalzustand der Geräte. Der Mieter ist verantwortlich, dass nicht steckbare Netzanschlüsse nur durch ausgebildetes Personal gemäss den SEV-Vorschriften montiert werden. Bei irreparablen Schäden oder Verlust wird die Mietsache zum Neuwert, ältere nicht mehrlieferbare Geräte zum Zeitwert verrechnet.

 

Für Körperschäden infolge fehlerhafter Bedienung der Mietgegenstände durch den Mieter lehnt der Vermieter jegliche Haftung ab. Dies beinhaltet auch alle Formen von Spät- oder Folgeschäden.

 

Die Mietsachen und all ihre Bestandteile bleiben im Eigentum des Vermieters.

 

Bestätigte, nie abgeholte Mietgegenstände werden vollumfänglich verrechnet.

 

Transportkosten sind in den Mietpreisen nicht inbegriffen und werden im Voraus genau definiert.

 

Wo nicht anders vereinbart, sind Zufahrts- und/oder Parkbewilligungen Sache des Mieters. Allfällige Mehraufwände (Gebühren, Parkbussen in Bezug auf Bewilligungen etc.) gehen zu Lasten des Mieters. KOMPLETTSYSTEM (MIT PERSONAL UND TRANSPORT DURCH ZUKI  PARTY)

 

Für Mieten von Komplettsystemen sind zusätzlich zu den üblichen Vertragsbedingungen auch die „Leistungen des Mieters“ in dem gültigen Dokument (Auftragsbestätigung oder Mietvertrag) zu beachten.

 

Komplettsystem Dienstleistungen werden üblicherweise zu mind. 50% der Auftragssumme vor der Veranstaltung bezahlt. Genaue Definition und Abweichungen entnehmen Sie bitte den Zahlungsbedingungen auf der gültigen Auftragsbestätigung/Mietvertrag.

 

Die maximale Arbeitszeit für einen Techniker beträgt 12 Stunden (inkl. Pausen und Anfahrtsweg). Das Überschreiten dieser Zeiten wird durch 1/10 der Tagesgage proangebrochener Stunde nachverrechnet.

 

Während der Anwesenheit von Techniker/Mitarbeiter von Zuki Party ist eine Verpflegung vom Mieter/Veranstalter zu organisieren. Ist diese nicht vorhanden, so behalten wir uns vor, Essensspesen zu verrechnen.

 

Dauert eine Miete/Veranstaltung länger als ein Arbeitstag (Auf- und Abbau eingeschlossen) so ist der Mieter/Veranstalter für die Unterkunft der Mitarbeiter verantwortlich. (Hier gilt in der Regel: pro Arbeiter, ein Einzelzimmer)​

 

WERBUNG/DATENSCHUTZ

 

Zuki Party behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in angemessener Grösse anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.

 

Mit seiner Offert Anfrage oder Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die anlässlich der Geschäfts- Beziehung gesammelten Daten und Informationen bearbeitet und gespeichert werden dürfen. Die Daten sind streng vertraulich und werden

 

nicht an Dritte weitergegeben. (Ausnahme siehe Punkt 26.)

 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für Marketing- und Werbemassnahmen, die Auswertung dieser Daten für personenbezogene Werbung (Newsletter) sowie zur Information über besondere Aktivitäten wie Aktionen, Wettbewerbe und Gewinnspiele, verwendet werden können. Er ist jederzeit berechtigt, seine Zustimmung zur Werbung durch elektronische, telefonische oder schriftliche Mitteilung zu widerrufen.

 

Die Daten des Kunden werden gegen Zugriffe von unberechtigten Dritten geschützt. Die elektronische Datenübermittlung birgt aber immer ein gewisses Risiko und die Zuki Party kann keinerlei Haftung für die Übermittlung von Daten über Internet oder sonstige elektronische Kanäle übernehmen.

 

Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu erhalten, ob Daten über ihn gesammelt werden. Dieser Antrag hat schriftlich mit der Beilage einer gültigen Kopie der Identitätskarte zu erfolgen.

 

Zuki Party kann die Daten des Kunden an Dritte weitergeben, soweit dies im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendig oder von Nutzen ist. Dritte erhalten nur diejenigen Daten, die zur effektiven Geschäftsabwicklung von Nöten sind. Dritte werden jeweils verpflichtet, keine über den konkreten Auftrag hinausgehende Verwendung der Daten vorzunehmen und die Daten weder für eigene Zwecke zu verwenden noch an Dritte weiterzugeben. Trotzdem können die Daten des Kunden auch weitergegeben werden, wenn dies gesetzlich notwendig ist.

 

Die Kundendaten werden so lange aufbewahrt, wie dies zur Einhaltung des anwendbaren Gesetzten erforderlich ist.

 

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Muri. Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorherigen Publikationen.

 

​ALLGEMEINES / ZAHLUNGSBEDINGUNG

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter/Käufer. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von Zuki Party schriftlich bestätigt worden sind.

 

Alle Geräte, die in Flightcases geliefert werden, müssen zu ihrem Schutz zwingend darin transportiert werden.

 

Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miete, so betragen die fälligen Annullationskosten: - bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % - bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50 % - bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75 % Danach 100 % des vereinbarten Mietbetrages. Sind bereits Vorbereitungen, anderweitige Bestellungen oder Fremdmieten erfolgt, welche die Annullationskosten übersteigen, so ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

Bestellungen müssen immer schriftlich (idealerweise per eMail) erfolgen. Für telefonisch aufgegebene Bestellungen / Änderungen und Auskünfte, sowie daraus resultierende Missverständnisse, übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

 

Wo nicht anders deklariert, gelten kommunizierte Preise exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Alle Geräte müssen vor Nässe, direkter Sonneneinstrahlung und Hitze oder Kälte geschützt werden, auch wenn sie in Flightcases verpackt sind. Hierzu sind insbesondere die Hinweiszeichen auf den Flightcases zu beachten.

 

Die Geräte samt Zubehör sind während der Mietdauer gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende a ̈usserliche Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust durch den Mieter zu versichern. Die Geräte sind zum Wiederbeschaffungswert zu Versichern. Sind die Geräte zum Verkehrswert versichert, so trägt der Mieter die Restsumme zum Wiederbeschaffungswert. Sind Geräte nicht mehr zu beschaffen (infolge nicht mehr erhältlich oder Nachfolgeprodukte, so ist die damalige Kaufsumme des Gerätes massgebend)

Zahlungsbedingung innert 14 Tagen, ohne Abzug. Für Aufträge mit einer Nettosumme über 10`000.00_CHF gelten folgende Zahlungsbedingung: - 40% Bei Vertragsunterzeichnung - - 30% 24H vor Auftragsbeginn 30% 14 Tage nach Abschluss

 

Verkaufsofferten (Neuware sowie Gebrauchtware) sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eine als verbindlich bezeichnete Offerte behält ihre Gültigkeit für 30 Tage, sofern Zuki Parrty nichts Gegenteiliges schriftlich definiert hat. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald Zuki Party die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt hat.

 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde ist der Erfüllungsort einer der Domizile der Firma Zuki Party. Teillieferungen sind zulässig, sofern nichts gegenteiliges abgemacht wurde. Nutzen und Gefahr gehen bei erfolgter Lieferung/Versand/

Abholung auf den Kunden über.

 

Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers falls nichts anderes vereinbart wurde.

 

Bei Neuware gilt eine Gewährleistung gemäss Hersteller- Angaben. Beim Kauf von Occasionsmaterial wird keine Sachgewährleistung erbracht. Es gilt „gekauft wie gesehen“. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

 

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innert fünf Tagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind innert 5 Tage nach deren Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Erhalt der Ware, schriftlich zu melden. Unterlässt der Kunde diese Meldung oder erfolgt sie nicht innerhalb der obengenannten Fristen, gilt die Ware als funktionstüchtig, mängelfrei und genehmigt.

 

Waren, welche vom Kunden gekauft werden, verbleiben auch nach der Lieferung bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von Zuki Party.

MIETGESCHÄFT

ZUKI PARTY

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